Als Wahlärztin kann ich mir die Zeit nehmen um auf alle Bedürfnisse meiner Patientinnen einzugehen und das ärztliche Gespräch in aller Ruhe durchzuführen. Kurze Wartezeiten, kurzfristige Terminvereinbarungen und flexible Öffnungszeiten sind für mich selbstverständlich.
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen, das bedeutet, dass Sie das Honorar zunächst bei Ihrem Wahlarzt begleichen müssen. Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen bis zu 80% des üblichen Kassentarifs rückerstattet.
Wichtige Information: Wenn Sie einen Untersuchungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Bekanntgabe. Bitte beachten Sie, dass Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden werden müssen. Ansonsten müssen wir Ihnen den Termin verrechnen.
Operative Tätigkeiten
Neben der Ordination in Langkampfen war ich auch bis 2025 am Bezirkskrankenhaus Kufstein als Fachärztin tätig. Dort konnten ich operative Eingriffe durchführen werden. Nach Beendigung meines Anstellungsverhältnis kann ich aller Voraussicht nach kleinchirurgische Operationen in einer privaten Krankenanstalt anbieten.
Sie haben den Vorteil, dass ich Sie, von der Erstberatung über die Diagnosestellung bis hin zu einer möglichen Operation oder Behandlung, ständig begleite und betreue.
Downloads & Formulare
(Aktualisiert 11/12/2024)
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen und Formulare als PDF Download.