Wahlarztordination
Als Wahlärztin kann ich mir die Zeit nehmen um auf alle Bedürfnisse meiner Patientinnen einzugehen und das ärztliche Gespräch in aller Ruhe durchzuführen. Kurze Wartezeiten, kurzfristige Terminvereinbarungen und flexible Öffnungszeiten sind für mich selbstverständlich.
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen, das bedeutet, dass Sie das Honorar zunächst bei Ihrem Wahlarzt begleichen müssen. Die Honorarnote können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen bis zu 80% des üblichen Kassentarifs rückerstattet.